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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Heidenheim
Anschrift
Amtsgericht Heidenheim
Olgastrasse 22
89518 Heidenheim
Das Amtsgericht Heidenheim verfügt über keine Gerichtszahlstelle.
Barauszahlungen, insbesondere von Zeugenauslagen, sind daher nicht möglich. Gebührenstempelmarken können nicht erworben
werden. Vorzunehmende Einzahlungen können nur mit elektronischer Kostenmarke https://justiz.de/kostenmarke/index.php, Überweisung sowie mittels
aufgebrachtem Gebührenstempel oder Gebührenstempelmarke erfolgen. Die nächstgelegenen Gerichtszahlstellen befinden sich bei
den Amtsgerichten
Ulm und Ellwangen. Darüber hinaus befindet sich bei der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch-Gmünd die zentrale Zahlstelle
Justizvollzug. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage.
Informationen zu Beratungshilfe und Rechtsantragstelle:
Anträge auf Beratungshilfe sind schriftlich zu stellen.
Die entsprechenden Formulare finden Sie im Foyer (Formularständer) oder auf unserer Homepage www.amtsgericht-heidenheim.de (Service/Formulare)
Termine für die Rechtsantragstelle werden nur nach schriftlicher oder telefonischer Anfrage vergeben.
Die Rechtsantragstelle ist unter der Rufnummer 07321/38-1312 wie folgt erreichbar:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
In Eilfällen erreichen Sie uns unter der (zentralen) Rufnummer 07321/38-0 wie
folgt:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
