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ZUTRITTSBESCHRÄNKUNGEN BEIM AMTSGERICHT HEIDENHEIMAufgrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus ist der Publikumsverkehr beim Amtsgericht Heidenheim eingeschränkt. Bis auf
Weiteres gilt: · eine Vorladung erhalten oder zuvor einen Termin vereinbart haben oder · als Zuschauer an einer
öffentlichen Verhandlung teilnehmen wollen.
Darüber hinaus gestattet ist der Zutritt zum Foyer im Erdgeschoss, sofern 2. Der Zutritt ist – auch in den oben genannten Fällen – solchen Personen nicht · in den letzten vier Wochen mit dem (Corona-) Virus SARS-CoV-2 infiziert waren, · innerhalb der letzten 10 Tage unmittelbaren Kontakt mit einer bestätigt
3. Im öffentlichen Bereich des Gebäudes besteht die Pflicht, eine medizinische Maske oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen. Für den Sitzungssaal kann der Vorsitzende eine entsprechende oder eine abweichende Anordnung treffen. Die Verpflichtung besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren und nicht für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend
4. Die Rechtsantragsstelle ist für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Im Bedarfsfall werden nach schriftlicher oder telefonischer Anfrage Termine Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Rufnummer 07321/38-1312 erreichbar. In Eilfällen besteht die Möglich- Anträge auf Beratungshilfe sind schriftlich zu stellen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf unserer Homepage https://amtsgericht-heidenheim.justiz-bw.de. 5. Sonstige Termine sind ebenfalls vorab schriftlich oder telefonisch zu vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie uns Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 15:45 Uhr Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 07321/38-0. 6. Schriftliche Unterlagen bitten wir in den Hausbriefkasten einzuwerfen. Sie werden
Wir bitten um Ihr Verständnis. Heidenheim, den 26. Januar 2021 |
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Anschrift
Amtsgericht Heidenheim
Olgastrasse 22
89518 Heidenheim
Das Amtsgericht Heidenheim verfügt über keine Gerichtszahlstelle.
Barauszahlungen, insbesondere von Zeugenauslagen, sind daher nicht möglich. Gebührenstempelmarken können nicht erworben
werden. Vorzunehmende Einzahlungen können nur mit elektronischer Kostenmarke https://justiz.de/kostenmarke/index.php, Überweisung sowie mittels
aufgebrachtem Gebührenstempel oder Gebührenstempelmarke erfolgen. Die nächstgelegenen Gerichtszahlstellen befinden sich bei
den Amtsgerichten
Ulm und Ellwangen. Darüber hinaus befindet sich bei der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch-Gmünd die zentrale Zahlstelle
Justizvollzug. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage.
