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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im
Gerichtsbezirk hat.
Informationen zu Zwnagsversteigerungsobjekten des Amtsgerichts Heidenheim finden Sie unter Versteigerungspool.de
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Hinweise zur Erreichbarkeit finden Sie unter Service/Wegweiser/Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Das Amtsgericht Heidenheim ist zuständig für den Landkreis Heidenheim in allen einem Amtsgericht zugeordneten Angelegenheiten mit folgenden Ausnahmen:
- Zuständigkeit in Insolvenzsachen: Amtsgericht Aalen
- Zuständigkeit in Landwirtschaftssachen und für gerichtliche Verfahren in Standesamtssachen:
Amtsgericht Ellwangen
- Zuständigkeit in Handelsregister- und Vereinsregistersachen:
Amtsgericht Ulm
- Zuständigkeit in Grundbuchsachen: Amtsgericht Schwäbisch Gmünd
Zum Amtsgerichtsbezirk Heidenheim gehören die Städte und Gemeinden:
Heidenheim an der Brenz, Dischingen, Nattheim, Gerstetten, Giengen (Brenz), Hermaringen, Niederstotzingen, Sontheim (Brenz),
Königsbronn, Steinheim (Albuch) und Herbrechtingen.