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Das Amtsgericht Heidenheim verfügt über keine Gerichtszahlstelle.

Barauszahlungen, insbesondere von Zeugenauslagen, sind daher nicht möglich. Gebührenstempelmarken können nicht erworben werden. Vorzunehmende Einzahlungen können nur mit elektronischer Kostenmarke https://justiz.de/kostenmarke/index.php, Überweisung sowie mittels aufgebrachtem Gebührenstempel oder Gebührenstempelmarke erfolgen. Die nächstgelegenen Gerichtszahlstellen befinden sich bei den Amtsgerichten
Ulm und Ellwangen. Darüber hinaus befindet sich bei der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch-Gmünd die zentrale Zahlstelle Justizvollzug. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage.

 

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