Suchfunktion
Das Amtsgericht Heidenheim verfügt über keine Gerichtszahlstelle.
Barauszahlungen, insbesondere von Zeugenauslagen, sind daher nicht möglich. Gebührenstempelmarken können nicht erworben
werden. Vorzunehmende Einzahlungen können nur mit elektronischer Kostenmarke https://justiz.de/kostenmarke/index.php, Überweisung
sowie mittels aufgebrachtem Gebührenstempel oder Gebührenstempelmarke erfolgen. Die nächstgelegenen Gerichtszahlstellen
befinden sich bei den Amtsgerichten
Ulm und Ellwangen. Darüber hinaus befindet sich bei der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch-Gmünd die zentrale Zahlstelle
Justizvollzug. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage.